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09.11.2011

Lesezeit: etwa 2 Minuten

"Wir werden schon bald die Phalanx der heimattreuen Kräfte für ein freies und souveränes Europa der Vaterländer verstärken!"

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NPD-Fraktionschef Holger Apfel begrüßt Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der 5-Prozent-Hürde bei Europawahlen

Als „wichtiges demokratiepolitisches Signal“ und „schweren Schlag ins Kontor der etablierten Kartellparteien“ bezeichnete der NPD-Fraktionsvorsitzende heute das soeben ergangene Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit der in Deutschland geltenden Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen.

Die Sperrklausel verstoße laut BVerfG – das damit dem renommierten Staatsrechter Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim sowie zwei Wählern recht gab, die dagegen geklagt hatten – gegen die Chancengleichheit der Parteien. Die Europawahl von 2009 müsse jedoch nicht wiederholt werden. Ebenso beanstandeten die Richter nicht die starren Listen für das EU-Parlament, die verhindern, daß der Wähler bestimmen kann, in welcher Reihenfolge die Kandidaten bei der Sitzverteilung zum Zuge kommen. Insbesondere von Arnim fordert eine solche Demokratisierung des Wahlrechts, wie sie z. B. in Österreich mit den Vorzugsstimmen besteht, schon seit geraumer Zeit.

Holger Apfel erklärte weiter:

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine echte Sensation und nicht zuletzt auch deshalb zu begrüßen, weil dem Wähler dadurch deutlich gemacht wird: Auch wenn Du einer kleineren Partei Deine Stimme gibst, ist sie nicht verloren. Genau das konnten die Systemparteien bislang ins Feld führen, um den vorhandenen Protest zu kanalisieren.

Ich bin mir sicher: Gerade die NPD als ausgewiesene und bundesweit aktionsfähige Anti-Euro-Partei wird schon bei der nächsten Europawahl massiv von der neuen Ausgangslage profitieren können, wenn sie eine zielgerichtete Kampagne fährt, die den Urnengang zur Volksabstimmung gegen Brüssel und Euro-Wahn deklariert.

Gerade wir als ausgesprochen eurokritische NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag fühlen uns durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt und sehen beste Voraussetzungen, daß die NPD schon bald mit eigenen Abgeordneten im Straßburger Parlament vertreten sein und dort die Phalanx der heimattreuen Kräfte für ein freies und souveränes Europa der Vaterländer verstärken wird.“

Apfel hatte sich in den letzten Monaten mehrfach zuversichtlich über die Klage von Professor von Arnim geäußert, zuletzt in einem kürzlich geführten Interview mit dem freiheitlichen Magazin „Die Aula“ (Ausgabe 10/2011) aus Graz:

„Mein besonderes Augenmerk liegt auf der Europawahl, denn nach dem vermutlichen Wegfall der undemokratischen 5%-Klausel durch die anhängige Klage Prof. von Arnims wird die NPD 2014 im Europaparlament vertreten sein. An der deutschen Delegation dürfte demnach auch kein Weg vorbeigehen, schließlich repräsentiert sie dann auch das Herz Europas.“

Das vollständige Interview ist unter http://www.holger-apfel.de zu finden.

Quelle: NPD-Fraktion Sachsen


 


Quelle: http://www.npd-hessen.de/
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