Mit einem sogenannten Seniorenmitwirkungsgesetz will die Landesregierung die Stellung von Senioren im gesellschaftlichen Leben stärken. Ob es hierfür überhaupt eine begründete Notwendigkeit gibt, konnte auch die heute durchgeführte öffentliche Anhörung zum Thema nicht abschließend klären. Die allgemeinen und auch die juristischen Vorbehalte wurden gleichwohl überdeutlich.
Stefan Köster, MdL
Der sozialpolitische Sprecher der NPD-Fraktion im Schweriner Landtag, Stefan Köster, vermochte weder zu erkennen, worin derzeit eine Benachteiligung in Mitwirkungsrechten gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen zu sehen ist, noch weshalb Rechte gesetzlich für Senioren verankert werden müssen, die ohnehin jedem Bürger im Land zustehen.
„Was die Landesregierung hier auf den Weg bringen will, ist ein Feigenblatt und eine sozialpolitische Nebelkerze. Es macht keinerlei Sinn, beispielsweise Rechte per Gesetz für Senioren festzuschreiben, über die diese ohnehin verfügen“, so Köster im Anschluß an die Anhörung heute im Schweriner Schloß.
Würde man heute eine Sondergesetzgebung für Senioren auf den Weg bringen, dürften morgen andere Bevölkerungsgruppen folgen. „Mit einer solchen Vorgehensweise dient man nicht dem Miteinander, im Gegenteil, man erzeugt letztlich Interessenskonflikte, die es vorher gar nicht gab. Man sollte die Senioren nicht wie kleine Kinder behandeln, die nicht selber in der Lage sind, ihren berechtigten Forderungen auch Nachdruck zu verleihen“, so Stefan Köster abschließend.
NPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Lennéstraße
Schloß
19053 Schwerin
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de

21.04.2010
NPD zum Mitwirkungsgesetz: „Senioren nicht wie kleine Kinder behandeln“
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