04.03.2010

Das Grundgesetz und seine parlamentarischen Feinde


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Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Das letzte Urteil des scheidenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ist richtungsweisend. Im „Namen des Volkes“ verkündete er in Karlsruhe: „Die gespeicherten Telekommunikationsdaten sind unverzüglich zu löschen“.

Doch so gut und richtig diese Entscheidung des Verfassungsgerichtes auch ist, eines kann sie nicht ändern: Die scheinbar kriminelle Energie mit der SPD, CDU/CSU und zum Teil auch Grüne am Wirken sind, um den Bürger zu entrechten, zu belauschen, ihn nachzustellen. Erinnern wir uns der jüngsten Angriffe der Bundesregierungen auf den Rechtsstaat. Der große Lauschangriff, das Luftsicherheitsgesetz, die Onlinedurchsuchung konnten wie jetzt die Vorratsdatenspeicherung nur durch das Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Doch es verfestigt sich der Eindruck, daß das politische System im Krieg gegen seine eigenen Bürger steht.



Nach dem 2008 in Kraft getretenen Gesetz sollten Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert werden. Der Überwachungsstaat ersetzt den Rechtsstaat. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sprach gar von „einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt». In dieses Bild des Überwachungsstaates fügt sich auch die Urteilsbegründung der Richter. Nach ihrer Beurteilung sei die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten ohne jeden Anfangsverdacht geeignet, „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann“.

Deshalb auch das klare Verbot für einen Datenpool für Polizei und Nachrichtendienste. Zugriffe auf Daten dürften lediglich bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, Gefahren für den Bestand des Bundes oder eines Landes oder bei einer drohenden „gemeinen Gefahr“ erfolgen.

Die konkrete Bedrohung mag das Bundesverfassungsgericht gestoppt haben, doch am Prinzip kann oder will auch das Gericht nichts ändern. Denn jene Parteien, die regelmäßig durch ihre Parlamentarier verfassungswidrige Gesetze beschließen lassen, bedrohen die Bürger und sind eine existentielle Gefahr für den Rechtsstaat. Erst im Herbst 2009 konnte das Bundesverfassungsgericht in letzter Minute verhindern, daß der Bundestag mit dem Lissabon-Vertrag sich selbst entmachtete. Parteien, die so deutlich antidemokratische, verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und den Bürger als Feind bekämpfen, denen sollten die Richter den Parteienstatus aberkennen. Dann, und nur dann, würden die Verfassungsrichter ihrer Verantwortung als Dritter Gewalt vollauf gerecht werden.

Dr. Kersten Radzimanowski

Quelle: www.npd.deDieser Link führt auf eine externe Seite.
 




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