01.02.2010


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Der Frankfurter Stadtverordnete und hessische NPD-Landesvorsitzende Jörg Krebs hat heute Strafanzeige gegen die Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag, sowie deren Fraktionsvorsitzenden Willi van Ooyen als Verantwortlichem für den Internetauftritt der Fraktion, wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB und Bildung bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB gestellt.

In der Begründung des Strafantrages führt Jörg Krebs aus:

„Auf dem Internetauftritt der Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag befindet sich ein sogenanntes Banner, welches unverhohlen zur Blockade der für den 13. Februar 2010 in Dresden von der Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) angemeldeten und genehmigten Versammlung unter freiem Himmel aufruft. Die Sprengung bzw. Blockade einer genehmigten Versammlung unter freiem Himmel stellt einen Verstoß gegen § 21 VersG dar und der öffentliche Aufruf dazu erfüllt wiederum den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB. Im Zusammenhang mit diesem Aufruf hat der Dresdener Oberstaatsanwalt Christian Avenarius bereits am 19. Januar 2010 die Durchsuchung diverser Räume in Berlin und Dresden, sowie die Beschlagnahmung von Plakaten, die diese einschlägigen Blockadeaufrufe enthalten, erwirkt. Vor diesem Hintergrund hat die Staatsanwaltschaft Dresden bereits ein Ermittlungsverfahren gegen die Initiatoren und Unterstützer des Aufrufs eingeleitet. 

Darüber hinaus gelangt der Besucher des Internetauftritts der Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag über dieses Banner (Link) auf eine externe Internetseite, welche den Text des genannten und inzwischen inkriminierten Aufrufs ebenfalls enthält und des weiteren in einem Beitrag vom 23. Januar 2010 unter der Überschrift „Bundesweite Plakatierung der kriminalisierten ‚Dresden Nazifrei’-Plakate am 28.01.2010“ explizit dazu auffordert, die inkriminierten Plakataufrufe, insbesondere am 28. Januar 2010, 16.00 Uhr, weiterhin zu verbreiten. Dies stellt eine weitere öffentliche Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB dar.

Der Straftatbestand der Bildung bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB ist nach meinem Dafürhalten deshalb erfüllt, weil es sich bei den geschilderten Handlungen offensichtlich um ein organisiertes Vorgehen und Zusammenwirken von Einzelpersonen und Organisationen zur Begehung von Straftaten handelt. Das von der Staatsanwaltschaft Dresden eingeleitete Ermittlungsverfahren wird von den Organisatoren und Unterstützern und dazu zählt eben auch die Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag, unterlaufen und ignoriert.

Ich fordere die Strafverfolgungsbehörden daher auf, diesem rechtswidrigen Treiben Einhalt zu gebieten und mich über den Fortgang ihrer Ermittlungen zu unterrichten.“    

Frankfurt, den 26.01.2010

HierDieser Link führt auf eine externe Seite. können Sie die Meldung auf unserem externen Medienserver anschauen.

Quelle: www.npdimroemer.de



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