Gleich zu Beginn des neuen Jahres 2010 steigen die Kindergeldsätze um 20 Euro. Aber von Hartz-IV betroffene Familien mit Kindern gehen leer dabei aus. Gemäß § 6 des Bundeskindergeldgesetzes gelten der Kinderzuschlag und das Kindergeld als Einkommen und müssen dem jeweiligen Kind zugerechnet werden. Dies hat auch für das Kindergeld Gültigkeit, welches der Bedarfsgemeinschaft angehörende Kinder erhalten, soweit es zur Sicherung des Lebensunterhaltes für das jeweilige Kind benötigt wird.
Klartext: Das Kindergeld wird beim ALG II oder bei der Sozialhilfe als Einkommen des Kindes oder des Kindergeldberechtigten angerechnet und die Leistung um die Erhöhung gekürzt. Kurz gesagt: Mit der Erhöhung des Kindergeldes werden die Hartz IV-Leistungen gekürzt.
Ebenso wenig profitieren die alleinerziehenden Hartz-IV-Empfänger von der Kindergelderhöhung: Neben dem Kindergeld wird auch Unterhalt beim ALG II als Einkommen gewertet und somit beim Regelsatz wieder abgezogen. In Deutschland sind über 40 % der Alleinerziehenden auf staatliche Hilfen angewiesen.
Eine Ungerechtigkeit, die man kaum in Worte fassen kann. Es sind doch besonders Kinder aus Hartz-IV-Familien die eine Erhöhung dringend benötigen. Bisher hat die Bundesregierung keinen Schritt unternommen, diese Regelung zu ändern, um damit den wirklich Bedürftigen zu helfen.
Wir fordern einen sofortigen Stopp vom „Märchen der Familienförderung“ und verlangen eine Familienpolitik, die sich für ALLE Familien einsetzt!
Ricarda Riefling
13.01.2010
Kindergeld-„Erhöhung“: Hartz IV-Familien gehen leer aus!
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