25.01.2021
Den Verbotsbefürwortern scheint es ein Dorn im Auge zu sein, dass die NPD auf den Mord und die damit zusammenhängende verfehlte Ausländerpolitik hinweisen möchte. Anders kann nicht erklärt werden, weshalb die Mahnwache – bisher noch ganz ohne Begründung – verboten wurde. Die Wetterauer Nationaldemokraten haben den Rechtsanwalt Peter Richter mit der Klageführung beauftragt. Dieser legte noch am Montagabend Widerspruch gegen das Verbot beim Landkreis ein und erhob Klage beim Verwaltungsgericht Gießen. Ein Urteil wird voraussichtlich noch am Dienstag erfolgen.Der Anmelder und Kreistagsabgeordnete Stefan Jagsch äußerte sich wie folgt zur Verbotsverfügung: „Eine starke Demokratie, die für freie Meinungsäußerung steht, muss auch konträre Meinungen hinnehmen. Hiermit habe man gerade in Ranstadt große Probleme. So war Ranstadt die Gemeinde, die im Europawahlkampf die Plakate der NPD mit dem Hinweis – Migration tötet – abhängen ließ. In der ersten Runde vor Gericht verlor die Gemeinde krachend gegen die NPD. In der zweiten Runde wurde offiziell noch nicht entschieden, obwohl das Urteil bereits zugunsten der NPD feststehen sollte. Auch das Versammlungsverbot wird vor Gericht keinen Bestand haben und falls doch, wird die NPD entsprechend darauf reagieren.“Der Spitzenkandidat zur Kreistagswahl und Landesvorsitzende Daniel Lachmann ergänzte folgendermaßen: „Die NPD macht seit vielen Jahren auf die anhaltend hohe Ausländerkriminalität aufmerksam. Nicht jeder Ausländer ist kriminell, und wir scheren nicht alle über einen Kamm, wie uns oft vorgeworfen wird, aber Fakten müssen Fakten bleiben und dürfen nicht aus ideologischen Gründen unter den Tisch gekehrt werden. Es ist doch sehr auffällig, dass Medien oft nicht die Herkunft der Täter mitteilen, obwohl dies nötig sei, um sich ein ganzheitliches Bild zu verschaffen.“Die Wetterauer NPD gibt zu bedenken, dass in einigen deutschen Städten das gewaltige Maß an Massenzuwanderung dazu geführt habe, dass sie ... ...mehr erfahren
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